Ein Firmenwagen, welcher einem Arbeitnehmer durch seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, ist eine vom Arbeitgeber erbrachte zusätzliche Leistung, die besonders dann interessant ist, wenn der Dienstwagen vom Arbeitnehmer auch für private Fahrten genutzt werden darf. Arbeitgeber bieten den Mitarbeitern ihres Unternehmens verschiedene werden Dienstwagen-Programme an.. Das Fahrzeug-Modell kann von den Mitarbeitern nicht immer nach eigenem Wunsch gewählt werden, aus Kostengründen sowie um den Aufwand in der Verwaltung so gering wie möglich zu halten, stellen die meisten Unternehmen ihren Angestellten nur bestimmte Fahrzeugtypen mit einer bestimmten Ausstattung an.
Zahlreiche Arbeitgeber, welche ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, erhöhen das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers um ein Prozent des Listenpreises des Dienstwagens. Dadurch muss der Arbeitnehmer die zusätzliche Leistung versteuern. Wird stattdessen eine andere Vereinbarung getroffen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, ein genaues Fahrtenbuch zu führen. Die laufenden Kosten für den Dienstwagen werden häufig über eine Art Kreditkarte abgerechnet, mit welcher die Rechnungen beim tanken sowie die Kosten für die Wartung und Reparatur des Dienstwagens bezahlt werden.
Bei Mitarbeitern im Außendienst sowie bei Führungskräften ist ein Dienstwagen Teil des Einkommens. Immer mehr Arbeitgeber stellen aber, um ihre Angestellten zu motivieren, immer öfter ein Leasing-Auto zur Nutzung zur Verfügung. Bei dieser Variante verzichtet der Mitarbeiter des Unternehmens auf genau den Betrag seines Bruttoeinkommens, welcher der Höhe der Netto-Leasingrate entspricht, der Vorteil von diese reduziertes Einkommen des Arbeitnehmers sind niedrigere Steuern und niedrigere Sozialabgaben. Diese Form diese Gehaltsumwandlung ist völlig legal und von den Finanzbehörden erlaubt. Ganz besonders rentabel ist ein Dienstwagen für die Mitarbeiter, welche aus beruflichem Anlass sehr viel unterwegs sind. Bei geschäftlichen Anlässen erfolgt die Erstattung des Kilometersatzes nicht steuerfrei. Doch auch die auf den Dienstreisen gefahrenen Kilometer können mit der Leasingrate verrechnet werden. Seit 2006 müssen Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie private Fahrten mit dem Dienstwagen versteuert werden.
